Mit Wirkung zum 18. Mai 2018 aktualisieren wir unsere Einkaufs-Bediungungen. Alle nach dem 18. Mai 2018 getroffenen Vereinbarungen unterliegen nunmehr diesen neuen Bedingungen.

Bei BESTec legen wir schon immer Wert darauf, unser Handeln an nachhaltigen und ethischen Maßstäben und Grundsätzen auszurichten.

Wir achten die Menschen und sind um einen wertschätzenden Umgang mit allen Interessensgruppen bemüht, mit denen wir in irgendeiner Form zu tun haben. In gleichem Maße beziehen wir auch unsere Umwelt in unsere Überlegungen und unser Handeln mit ein.

Um unsere soziale Verantwortung noch stärker wahrzunehmen, schreiben wir in unseren neuen Einkaufsbedingungen das fest, was wir selbst seit vielen Jahren praktizieren. Da wir unsere Lieferanten-Partnerschaften bereits unter Berücksichtigung dieser Punkte eingegangen sind, wird sich in der direkten Zuliefer-Situation keine Änderung ergeben. Die Lieferketten sind im heutigen Geschäft teilweise sehr lang, und wenn jedes Unternehmen in der Kette die Vorlieferanten in gleichem Maße diesem "Code of Conduct" verpflichtet, werden sich mit der Zeit nachhaltig Verbesserungen einstellen - für Mensch und Umwelt.

Im Hinblick darauf werden wir die Einhaltung dieser Punkte im Rahmen unserer Qualitäts-Audits ebenso überprüfen, wie wir in der alltäglichen Praxis darauf achten, den von ethischen und sozialen Grundsätzen geprägten Code of Conduct best möglich weiter zu verbreiten.

Nachfolgend sind die Änderungen in unseren Einkaufsbedingungen explizit aufgeführt:

Es wurde ergänzt:


§17 Code of Conduct

In der Politik von BESTec definiert BESTec Grundsätze und Anforderungen bezüglich der Verantwortung für Mensch und Umwelt.

Die Einhaltung dieser Grundsätze und Anforderungen ist BESTec wichtig und wird entsprechend von Lieferanten erwartet:

Einhaltung der Gesetze
- die Gesetze der jeweils anwendbaren Rechtsordnung(en) einzuhalten.

Verbot von Korruption und Bestechung
- keine Form von Korruption oder Bestechung zu tolerieren oder sich in irgendeiner Weise darauf einzulassen, einschließlich jeglicher gesetzeswidriger Zahlungsangebote oder ähnlicher Zuwendungen um die Entscheidungsfindung zu beeinflussen.

Achtung der Grundrechte der Mitarbeiter
- die Chancengleichheit und Gleichbehandlung seiner Mitarbeiter zu fördern ungeachtet ihrer Hautfarbe, Rasse, Nationalität, sozialen Herkunft, etwaiger Behinderung, sexuellen Orientierung, politischen oder religiösen Überzeugung sowie ihres Geschlechts oder Alters
- die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen zu respektieren
- niemanden gegen seinen Willen zu beschäftigen oder zur Arbeit zu zwingen
- eine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften nicht zu dulden, wie etwa psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung oder Diskriminierung
- Verhalten (einschließlich Gesten, Sprache und physische Kontakte) nicht zu dulden, das sexuell, Zwang ausübend, bedrohend, missbräuchlich oder ausnutzend ist
- für angemessene Entlohnung zu sorgen und den gesetzlich festgelegten Mindestlohn zu gewährleisten
- die gesetzlich festgelegte maximale Arbeitszeit einzuhalten
- soweit rechtlich zulässig, die Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten anzuerkennen und Mitglieder in Arbeitnehmerorganisationen oder Gewerkschaften weder zu bevorzugen noch zu benachteiligen

Verbot von Kinderarbeit
- keine Arbeiter einzustellen, die nicht ein Mindestalter von 18 Jahren vorweisen können. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren kommen automatisch die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes zur Anwendung.

Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter
- Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit gegenüber seinen Mitarbeitern zu übernehmen
- Risiken einzudämmen und für bestmögliche Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Berufskrankheiten zu treffen
- Trainings anzubieten und sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter beim Thema Arbeitssicherheit fachkundig sind
- ein angemessenes Arbeitssicherheitsmanagementsystem aufzubauen und anzuwenden

Umweltschutz
- den Umweltschutz hinsichtlich der gesetzlichen Vorgaben zu beachten
- Umweltbelastungen zu minimieren und den Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern
- ein angemessenes Umweltmanagementsystem aufzubauen und anzuwenden

Lieferkette
- die Einhaltung der Inhalte des Code of Conduct bei seinen Lieferanten angemessen zu fördern
- die Grundsätze der Nicht-Diskriminierung bei der Lieferantenauswahl und beim Umgang mit den Lieferanten einzuhalten


zusätzlich wurde unter

§ 8 Gewährleistung

ergänzt:

"Im Rahmen der Produktsicherheit stellt der Lieferant zur Verhinderung gefälschter Teile sicher, dass BESTec nur Originalware vom Hersteller oder autorisierten Zwischenhändlern erhält. Die Konformität zur Herstellerspezifikation ist in den Lieferpapieren zu bestätigen."